Auslandsaufenthalt
Ist ein Auslandsaufenthalt verpflichtend?
Wie lange soll der Auslandsaufenthalt sein?
Muss der Auslandsaufenthalt an einem Stück absolviert werden?
In welchen Ländern kann der Auslandsaufenthalt absolviert werden?
Wann benötige ich die Bescheinigung?
Wer stellt die Bescheinigung aus?
Werden auch Auslandsaufenthalte aus der Zeit vor der Aufnahme der Studiums anerkannt?
Was ist der beste Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt?
Muss ich während meines Auslandsaufenthalts studieren?
Wie kann ich den Aufenthalt nachweisen?
Werden während des Auslandsjahrs erbrachte Studienleistungen anerkannt?
Bafög-Bescheinigungen
Wer stellt die Bafög-Bescheinigungen aus?
Wann benötige ich die Bafög-Bescheinigung?
Welche Anforderungen muss ich erfüllen, um die Bafög-Bescheinigung zu bekommen?
Studiengangwechsel
Kann ich von einem Studiengang in einen anderen wechseln?
Werden Leistungen von einem Studiengang für den anderen Studiengang anerkannt?
Wie werden die Studienleistungen anerkannt?
Studienortwechsel
Modulprüfungen
Wie oft kann eine Modulprüfung wiederholt werden?
Wann muss ich spätestens zur Wiederholungsprüfung antreten?
Kann man die Wiederholungsprüfung als erste Prüfung ablegen?
Auslandsaufenthalt
Ist ein Auslandsaufenthalt verpflichtend?
Nur für die Lehramtsstudiengänge (B.Ed./M.Ed.), nicht für die universitären Studiengänge (B.A./M.A.). Wir gehen davon aus, dass Studenten der Anglistik aus eigenem Antrieb und im eigenen Interesse eine Zeit im englischsprachigen Ausland verbringen. Ein Fremdsprachenstudium ohne Auslandsaufenthalt ist eigentlich nicht vollständig. Informationen zum Auslandsaufenthalt gibt es beim Auslandsamt und im Fach. Die Anglistik hat kürzlich zu Beginn des Sommersemesters eine eigene Informationsveranstaltung angeboten. Wegen der großen Nachfrage ist es geplant, eine solche Veranstaltung regelmäßig anzubieten.
Wie lange soll der Auslandsaufenthalt sein?
Den Regelungen nach mindestens drei Monate, mit Betonung auf mindestens. Gelegentlich erreichen mich Anfragen, ob zwölf Wochen drei Monaten entsprächen. Die Antwort lautet: Wenn zwölf Wochen relevanter Aktivitäten nachgewiesen werden, wird man von der Anglistik nicht um die möglicherweise fehlende Woche feilschen wollen. Dennoch wundere ich mich insgeheim, dass dies überhaupt Verhandlungssache ist. Angehende Englischlehrer, sollte man meinen, wollen doch aus eigenen Stücken so viel Zeit wie möglich im Ausland verbringen.
Muss der Auslandsaufenthalt an einem Stück absolviert werden?
Nein, man kann etwa dreimal für einen Monat ins Ausland gehen. Oder auch unterschiedlich lange Zeit in verschiedenen Ländern und mit verschiedenen Aktivitäten verbringen, z.B. vier Wochen als Teilnehmer eines Sprachkurses in Kalifornien, sechs Wochen als au-pair in Dublin, drei Wochen auf einer Rundreise durch England. In der Regel gilt jedoch: je länger an einem Stück, umso besser.
In welchen Ländern kann der Auslandsaufenthalt absolviert werden?
Vereinfacht gesagt: in allen englischsprachigen Ländern. Was genau dazu zählt, ist nicht ganz klar, aber es empfiehlt sich, in Länder zu reisen, bei denen kein Zweifel besteht, also UK oder US, Kanada, Australien, Neuseeland oder vielleicht Südafrika. Ein Ferienlager unter amerikanischer Leitung in der Pfalz gehört nicht dazu, ebenso wenig wie ein Theologiestudium an einer englischsprachigen Universität in Tansania. Wenn Malta oder ein vergleichbarer Fall unbedingt mit berücksichtigt werden soll, sollte das auf jeden Fall nicht der einzige Auslandsaufenthalt sein. Am einfachsten ist es, ein Jahr in einem der einschlägigen Länder zu studieren oder zu arbeiten, z.B. als Fremdsprachenassistent.
Wann benötige ich die Bescheinigung?
Die Bescheinigung wird erst für den Master benötigt. Das Bachelor-Studium kann also absolviert werden, ohne dass eine Bescheinigung vorgelegt werden muss.
Wer stellt die Bescheinigung aus?
Das betreffende Fach, in diesem Falle also die Anglistik. Für das Fach stellt der Studienberater die Bescheinigung aus.
Werden auch Auslandsaufenthalte aus der Zeit vor der Aufnahme der Studiums anerkannt?
Ja. Die Auflagen sind damit erfüllt. Man sollte sich allerdings nicht damit begnügen.
Was ist der beste Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt?
Dazu gibt es vermutlich keine eindeutige Antwort. Bei einem längeren Auslandsaufenthalt gilt als Faustregel: etwa nach der Hälfte des Studiums, im Zweifelsfalle später. Bei kürzeren Auslandsaufenthalten gilt als Faustregel: so regelmäßig wie möglich, z.B. jedes Jahr im Sommer einen Monat.
Muss ich während meines Auslandsaufenthalts studieren?
Nein. Was Sie machen, bleibt Ihnen überlassen. Allerdings sollte es etwas sein, was im allerweitesten Sinne etwas mit der Kultur, auch der Alltagskultur, des betreffenden Landes zu tun hat. Ein reiner Strandaufenthalt gehört normalerweise nicht dazu. Wohl aber die Arbeit in einem Haushalt (z.B. als au-pair) oder in der Gastronomie, ein Praktikum, und natürlich ein Sprachkurs oder ähnliches.
Wie kann ich den Aufenthalt nachweisen?
Dies ist eine leidige Frage. Am einfachsten durch die Bestätigung eines Arbeitgebers, eines Veranstalters usw. Im Zweifelsfalle aber, wenn man zum Beispiel eine individuelle Reise macht, auch durch Belege über relevante Aktivitäten wie Stadtführungen, Museumsbesuche usw.
Werden während des Auslandsjahrs erbrachte Studienleistungen anerkannt?
Im Prinzip ja. Allerdings ist das eine haarige Sache. Die Strategie des Faches ist es, die Anerkennung großzügig zu handhaben, aber selbst wenn es etwa gelingt, alle in der Anglistik vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen anzuerkennen (was schwierig genug ist) und auch die Modulprüfungen anzuerkennen (was wiederum in der Regel die Absolvierung aller in dem Modul vorgesehenen Lehrveranstaltungen voraussetzt), würde damit noch immer nicht das zweite Fach oder das Fach Bildungswissenschaften abgedeckt sein. Die Anerkennung könnte also einen relativ kleinen praktischen Effekt haben, und der Auslandsaufenthalt könnte bedeuten, ein Jahr zu ‘verlieren’, wenn man es unter rein utilitaristischen Gesichtspunkten sieht. Am besten ist es vermutlich, ein Auslandsstudium unter anderen Gesichtspunkten zu sehen, das Beste aus der Zeit zu machen, selbst wenn man Zeit ‚verliert’ und dann, was die Anerkennung angeht, ‘mitzunehmen’, was man mitnehmen kann.
Bafög-Bescheinigungen
Wer stellt die Bafög-Bescheinigungen aus?
Das Fach. In der Anglistik wird die Bescheinigung vom Bafög-Beauftragter des Fachs ausgestellt.
Wann benötige ich die Bafög-Bescheinigung?
In der Regel nach dem 4. Semester. Sollte der Leistungsstand nach dem 4. Semester nicht erreicht sein, gibt es die Möglichkeit der Weiterförderung nach dem 5. Semester, wenn dann der Leistungsstand erreicht ist. Letztlich entscheidet über diese Fragen aber das Bafög-Amt, nicht das Fach.den müssen, da die Schwerpunkte, die der individuelle Dozent setzt oder die konkreten Inhalte und damit auch die Prüfungsgegenstände nicht identisch sein müssen.
Welche Anforderungen muss ich erfüllen, um die Bafög-Bescheinigung zu bekommen?
Nach dem 4. Semester wird die Mindestzahl von 50 Leistungspunkten für B.A Hauptfach, 20 Leistungspunkten für B.A. Nebenfach und 25 Leistungspunkten pro Fach für B.Ed. erforderlich. Anerkannt werden nur tatsächlich vorliegende Leistungen, also solche, die bis zum Ende des Semesters (also zum 31. März bzw. zum 30. September) erbracht wurden.
Studiengangwechsel
Kann ich von einem Studiengang in einen anderen wechseln?
Im Prinzip ja. Man kann z.B. von B.A. zu B.Ed. oder umgekehrt wechseln, oder von den alten Studiengängen in einen dieser Studiengänge. In den meisten Fällen verlangt das Studentensekretariat dafür eine Bescheinigung des Fachs, die besagt, dass man in ein bestimmtes Semester eingestuft werden kann. Diese Bescheinigung wird von den Studienberatern im Namen der Geschäftsführung ausgestellt. Das ist in der Regel unproblematisch. Die Bescheinigung ist allerdings ein rein formaler Akt zum Zwecke der Umschreibung, besagt aber nichts über die anerkannten Leistungen.
Werden Leistungen von einem Studiengang für den anderen Studiengang anerkannt?
Im Prinzip ja. Das ist allerdings mit einigen Schwierigkeiten verbunden und bedeutet fast immer ‘verlorene’ Semester, da es mit der Anerkennung von einzelnen Lehrveranstaltungen nicht getan ist. Die Anerkennung ist nur dann richtig wirkungsvoll, wenn auch die Modulprüfung anerkannt werden kann, und das ist oft nicht möglich, da sich die Studiengänge deutlich unterscheiden. Das gilt sowohl für den Wechsel von B.A. zu B.Ed. und umgekehrt als auch für den Wechsel aus einem der alten Studiengänge in einen der neuen. Wenn man wirklich überzeugt ist, dass dieser Wechsel das richtige ist, sollte man sich von diesen Schwierigkeiten und von den ‘verlorenen’ Semestern jedoch nicht abschrecken lassen.
Wie werden die Studienleistungen anerkannt?
Es ist ein formaler Antrag an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses zu richten mit allen relevanten Daten und Unterlagen. Antragsformulare finden sich auf der Seite des Dekanats (Organisation > Fachbereiche und Fächer > Dekanate der Fachbereiche > Dekanat des FB II > Fachsemestereinstufung). Der Antrag wird den Fächern zur Bearbeitung zugesandt, deren Vorschlag wird der Vorsitzenden zur Entscheidung vorgelegt. Nach Abschluss des Verfahrens wird der Bescheid an den Antragsteller versandt und ein Kopie an das Hochschulprüfungsamt und das Studentensekretariat. Der Antrag ist zu richten an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses Bachelor- und Master of Arts (bzw. Bachelor und Master of Education) beim Dekanat des Fachbereichs II. Er kann an die entsprechende Postadresse versandt oder persönlich während der Öffnungszeiten eingereicht werden.
Studienortwechsel
Es ist ein formaler Antrag an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu richten mit allen relevanten Daten und Unterlagen. Der Antrag wird den Fächern zur Bearbeitung zugesandt, deren Vorschlag wird der Vorsitzenden zur Entscheidung vorgelegt. Nach Abschluss des Verfahrens wird der Bescheid an den Antragsteller versandt und ein Kopie an das Hochschulprüfungsamt und das Studentensekretariat. Der Antrag ist zu richten an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Bachelor- und Master of Arts (bzw. Bachelor und Master of Education) beim Dekanat des Fachbereichs II. Er kann an die entsprechende Postadresse versandt oder persönlich während der Öffnungszeiten eingereicht werden.
Modulprüfungen
Wie oft kann eine Modulprüfung wiederholt werden?
Zweimal. Wenn bei der zweiten Wiederholung, also im dritten Anlauf, die Prüfung nicht bestanden wird, bedeutet das das Ende des Studiums dieses Fachs.
Wann muss ich spätestens zur Wiederholungsprüfung antreten?
Nach Ablauf eines Jahres. Wenn etwa eine Modulprüfung nach Ende des Sommersemesters (z.B. Ende Juli) stattfindet, und diese und die Wiederholungsprüfung (z.B. Mitte Oktober) nicht bestanden werden, muss zur nächsten in diesem Modul stattfindenden Prüfung, also im Sommer des folgenden Jahres, angetreten werden. Dann kann allerdings bedeuten, dass die Lehrveranstaltungen, die auf diese Modulprüfung hinführen, wiederum besucht werden müssen, da die Schwerpunkte, die der individuelle Dozent setzt oder die konkreten Inhalte und damit auch die Prüfungsgegenstände nicht identisch sein müssen.
Kann man die Wiederholungsprüfung als erste Prüfung ablegen?
Im Prinzip ja, sofern man sich nicht zur ersten Prüfung angemeldet hat. Wenn beispielsweise die reguläre Prüfung Ende Juli stattfindet und die Wiederholungsprüfung Mitte Oktober, kann diese Wiederholungsprüfung als erster Versuch absolviert werden. Es wird allerdings dringend davon abgeraten, davon Gebrauch zu machen, es sei denn, es gibt schwerwiegende Gründe. Erfahrungsgemäß überschätzt man den Gewinn, den die zusätzliche Zeit bedeutet, und wenn die Prüfung nicht bestanden wird, ist in der Regel nicht nur die Wiederholung der Prüfung, sondern auch der Lehrveranstaltungen vonnöten, die dann möglicherweise von einem anderen Dozenten angeboten wird und andere Schwerpunkte und Inhalte hat.