Chenekwahow Tecumseh Migiskau Kioma

Eine Mutter wollte ihrem Sohn zwölf Vornamen geben. Er sollte Chenekwahow Tecumseh Migiskau Kioma Ernesto Inti Prithibi Pathar Chajara Majim Henriko Alessandro heißen. Der Standesbeamte lehnte ab. Er wollte nur drei Vornamen akzeptieren. Die Frau klagte bei Gericht. Das Gericht gab dem Standesamt grundsätzlich recht, erlaubte aber vier Namen. Die Frau klagte bei der nächst höheren Instanz. Wieder wurde das Urteil grundsätzlich bestätigt, aber das Gericht erlaubte fünf Namen. Schließlich klagte die Frau beim Bundesverfassungsgericht. Das bestätigte, dass der Staat ein Recht habe, in die Namenswahl der Eltern einzugreifen, um das Kind vor Nachteilen zu schützen. Ein Nachteil wäre es in diesem Fall, dass das Kind immer alle Namen in der richtigen Reihenfolge parat haben und offizielle Dokumente so unterzeichnen müsste. Auch, um das Kind vor Schaden zu bewahren, hatte frühere Gerichtsurteile Eltern untersagt, ihre Kinder Bin Laden, Sputnik oder Störenfried zu nennen. (WDR: “Mein gutes Recht”, 06/02/2012)

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