Akademischer Beistand

In früheren Jahrhunderten war die Promotion der übliche Abschluss und nicht besonders hochwertig. Bei Juristen und Medizinern wurde sie als Vorbereitung auf das Staatsexamen abgelegt, nebenbei sozusagen. Die Doktorarbeiten waren oft nur wenige Seiten lang und verlangten keine besondere Forschungsleistung. Es wurde auch kräftig geschummelt. Man ließ Doktorarbeiten schreiben. Teilweise waren es sogar die Professoren selbst, die die Arbeiten schrieben. Deren Gehalt war so niedrig, dass sie sich damit das Verdienst aufbessern konnten. Es gab auch die Promotion in absentia. Doktoranden reichten ihre Arbeit ein, schickten dann aber einen Vertreter in die mündliche Prüfung, der die Arbeit verteidigte. Auch das wurde wegen des Geldes gemacht. Je mehr Doktoranden, umso mehr Gebühren. Und die gingen damals direkt an die Universität. (Peters, Benedikt: “Ghostwriter waren früher akzeptiert”. Interview mit dem Bildungsforscher Rüdiger vom Bruch , In: Die Zeit 6/2013: 68)

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