Zwangsverheiratung

In Rom musste man sich, wenn man noch nicht alt war, nach einer Scheidung oder nach dem Tod des Ehegatten wiederverheiraten, per Gesetz (Lex Julia de maritandis ordinibus).  Das galt nur für die Angehörigen der höheren Stände. Man musste einen gesellschaftlich ebenbürtigen Ehepartner heiraten. Ehe- und Kinderlose waren bei Bewerbungen um öffentliche Ämter stark benachteiligt, und auch in vermögensrechtlichen Fragen. Der Staat reagierte damit auf die Ehemüdigkeit der höheren Stände und den damit verbundenen Bevölkerungsrückgang. Der Staat griff in die Intimsphäre der Bürger ein, er wurde zum “Übervater”. (Giebel, Marion: Ovid. Reinbek bei Hamburg, 52003: 31-32)

 

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