Warum wurde Christian Thomasius, Rechtsgelehrter in Leipzig, von der Universität verwiesen? – Er hielt Vorlesungen in deutscher Sprache! Damit hielt er sich nicht an eine Kabinettsorder (1705), die den Gebrauch der deutschen Sprache in Vorlesungen ausdrücklich verbot. (Quellen: Hans Joachim Störig, Abenteuer Sprache. München: Humboldt, 1992: 128-129; Werner Schmidt, Ein vergessener Rebell. Leben und Wirken des Christian Thomasius. München: Diederichs, 1995: 45-50)