Ist gebongt

“Ist gebongt.” So stand es in einer SMS. Die Empfängerin, für die Deutsch eine Fremdsprache ist, schrieb zurück: “Das Wort kenne ich nicht. Das muss ich nachschlagen.” Nur: Wo schlägt man gebongt nach? Was ist das für ein Wort? Wie lautet der Infinitiv? Die Antwort lautet: bongen. Da staunt der Muttersprachler. Der von der Fremdsprachenlernerin etwas über seine eigene Sprache gelernt hat. Es gibt tatsächlich Belege, in denen andere Formen des Wortes auftauchen: “während er die Preise bongte”, “um ihre Einkäufe zu bongen”, “die Verkäuferin bongte die Preise ein” (zufällige Funde im Internet). Allerdings handelt es sich hier um die wörtliche Bedeutung, nicht um die übertragene, wie in der ursprünglichen SMS. Da es bongen tatsächlich gibt, ist gebongt kein Scheinpartizip. Solche Scheinpartizipien gibt es aber: behelmt, gestreift, gehörnt, befrackt, bejahrt, buntbebildert. Mann kann niemanden behelmen, hörnen, befracken usw. Komischerweise ist kann man ein Buch bebildern, aber nicht buntbebildern, auch wenn es bebilderte und buntbebilderte Bücher gibt.

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